Aufsichtsrat


Der Aufsichtsrat wurde durch die Gesellschafterversammlung der RheinFlanke bestellt. Die Berufung eines Aufsichtsrats folgt dem hohen Qualitätsanspruch und der Selbstverpflichtung gegenüber den Förderern_innen, die Finanzplanungen von unabhängigen Dritten überwachen zu lassen. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig und berät die Geschäftsführung nach den Maßgaben der Gesellschaftersatzung und der internen Geschäftsordnung.

Aufsichtsrat


Der Aufsichtsrat wurde durch die Gesellschafterversammlung der RheinFlanke bestellt. Die Berufung eines Aufsichtsrats folgt dem hohen Qualitätsanspruch und der Selbstverpflichtung gegenüber den Förderern_innen, die Finanzplanungen von unabhängigen Dritten überwachen zu lassen. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig und berät die Geschäftsführung nach den Maßgaben der Gesellschaftersatzung und der internen Geschäftsordnung.
Prof. Dr. Frank Balmes
Syndikusrechtsanwalt bei Juho gGmbH
Rafaela Wilde
Rechtsanwältin & Gesellschafterin bei Wilde Berger Solmecke
Cordula Stratmann
Familientherapeutin – Komikerin – Autorin
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